ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Michael Baumberger
Westendstraße 49a
80339 München
Mail: mb@monacoframe.com
Tel.: +49 160 97984130
Stand: April 2024
Westendstraße 49a
80339 München
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Stand: April 2024
1. Geltungsbereich
1.1 Allen von Michael Baumberger angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.
1.1 Allen von Michael Baumberger angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Michael Baumberger.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Auftragserteilung
2.1 Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.
2.1 Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.
2.2 Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.
2.3 Angebote von Michael Baumberger und deren beigefügte Unterlagen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird. Für die Art und den Umfang der Verpflichtungen sind ausschließlich die Auftragsbestätigungen maßgeblich.
2.4 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung von Michael Baumberger.
2.5 Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Michael Baumberger gestattet.
2.6 Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche von Michael Baumberger die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Michael Baumberger nimmt die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.
3. Lieferfrist
3.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Michael Baumberger und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Michael Baumberger unterrichtet den Auftraggeber im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
3.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Michael Baumberger und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Michael Baumberger unterrichtet den Auftraggeber im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
3.2 Erkennt Michael Baumberger, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
3.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 2 Monate, ist Michael Baumberger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
3.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Michael Baumberger trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
3.5 Hält Michael Baumberger den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung.
4. Kosten
4.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 11 enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 11 enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Michael Baumberger vom Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten auf.
4.3 Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von Michael Baumberger ausdrücklich benannt werden. Andernfalls dürfen dem Auftraggeber nur 75 % der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
4.4 Die Auswahl von Schauspielerinnen, Sprecherinnen und anderer Mitwirkender erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht dieser bestimmte Personen, trägt er die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten.
4.5 Führt ein Vorschlag von Michael Baumberger zu kostenpflichtigen Änderungen, so sind diese vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen.
4.6 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind nicht in den kalkulierten Produktionskosten enthalten und werden separat in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für zusätzliche Drehtage, die nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Michael Baumberger verursacht wurden.
4.7 Wird ein Drehtermin später als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin vom Auftraggeber verschoben, hat Michael Baumberger Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Mehrkosten.
4.8 Wird ein gesonderter Vertrag für ein Konzept/Drehbuch abgeschlossen, so ist der vereinbarte Preis auch dann fällig, wenn keine Umsetzung erfolgt.
4.9 Für Vorbereitungs- und Reisetage fallen 60 % der vereinbarten Tagesgage an.
4.10 Für Arbeitszeit über 10 Stunden (inkl. 1 Stunde Pause) gelten folgende Zuschläge:
ab der 11. Stunde: +50 % des Stundenlohns
ab der 13. Stunde: +100 % des Stundenlohns
4.11 Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gelten Zuschläge:
Sonntag: +50 %
gesetzliche Feiertage: +100 %
Maßgeblich ist der Ort der Produktion. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit, innerhalb Münchens pauschal 30 Minuten, außerhalb zählt die reale Fahrtzeit.
Maßgeblich ist der Ort der Produktion. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit, innerhalb Münchens pauschal 30 Minuten, außerhalb zählt die reale Fahrtzeit.
5. Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen. Tritt er danach zurück, kann Michael Baumberger – unbeschadet eines höheren nachgewiesenen Schadens – 10 % des vereinbarten Betrags als pauschalen Ausgleich für Bearbeitungsaufwand und entgangenen Gewinn verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen. Tritt er danach zurück, kann Michael Baumberger – unbeschadet eines höheren nachgewiesenen Schadens – 10 % des vereinbarten Betrags als pauschalen Ausgleich für Bearbeitungsaufwand und entgangenen Gewinn verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Michael Baumberger kann insbesondere kündigen, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug befindet. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben andere Vereinbarungen unberührt.
6. Zahlungen
6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
6.2 Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden nicht vorhersehbare Mehrkosten in angemessenem Umfang weiterberechnet.
6.3 Zahlungsregelung, sofern nicht anders vereinbart:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Drehbeginn
1/3 bei Abnahme des Masters
6.4 Vorkosten wie Reisen, Casting und Motivsuche sind bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.
6.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wurde ausdrücklich Stundung vereinbart, so schuldet er Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sätze, mindestens jedoch 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
6.6 Eine Mahnung ist zur Feststellung des Verzugs nicht erforderlich.
7. Haftung
7.1 Michael Baumberger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.1 Michael Baumberger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2 Mängel müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe des fertigen Materials schriftlich angezeigt werden. Inhaltliche oder geschmackliche Kritik gilt nicht als Mangel. Besteht ein technischer Mangel, den Michael Baumberger zu vertreten hat, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen – Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Arglist.
8. Produktion
8.1 Die Produktion basiert entweder auf einem vom Auftraggeber bereitgestellten Konzept/Drehbuch oder einem gemeinsam erarbeiteten Treatment. Nach schriftlicher Auftragserteilung oder bestätigter Produktionsbesprechung beginnt die Umsetzung.
8.1 Die Produktion basiert entweder auf einem vom Auftraggeber bereitgestellten Konzept/Drehbuch oder einem gemeinsam erarbeiteten Treatment. Nach schriftlicher Auftragserteilung oder bestätigter Produktionsbesprechung beginnt die Umsetzung.
8.2 Michael Baumberger produziert in der Qualität, wie sie anhand bisheriger Referenzen (z. B. auf Website oder Social Media) dokumentiert ist.
8.3 Für die künstlerisch-technische Umsetzung ist ausschließlich Michael Baumberger verantwortlich. Für inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung, sofern Michael Baumberger dessen Weisungen folgt.
8.4 Änderungswünsche vor Produktionsbeginn sind zu berücksichtigen, sofern sie realisierbar sind. Etwaige Mehrkosten sind zu kommunizieren. Werden Änderungen verlangt, die grundlegende Aspekte des vereinbarten Konzepts verändern, kann Michael Baumberger vom Vertrag zurücktreten – bereits angefallene Kosten sind zu erstatten.
8.5 Nach Produktionsbeginn sind Änderungen nur nach Absprache und Einigung über Zusatzkosten möglich.
8.6 Vom Auftraggeber gestelltes Material (z. B. Bilder, Texte) muss in gängigem Format und rechtzeitig vor dem Dreh bereitgestellt werden. Anpassungen durch Michael Baumberger sind kostenpflichtig.
8.7 Der Auftraggeber versichert, alle zur Nutzung nötigen Rechte an dem gelieferten Material zu besitzen und diese an Michael Baumberger zur Bearbeitung zu übertragen.
8.8 Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet Michael Baumberger nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des Rohmaterials. Für den Verlust digitaler Inhalte (z. B. Daten auf Datenträgern) haftet der Auftragnehmer nicht – die Sicherung obliegt dem Auftraggeber.
8.9 Bei der Nutzung von Musik garantiert der Auftraggeber entweder GEMA-Freiheit oder den rechtmäßigen Erwerb der erforderlichen Rechte.
8.10 Für Störungen oder Schäden, die bei Aufnahmen im Betrieb des Auftraggebers oder Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
8.11 Bis zur Abnahme liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung bei Michael Baumberger, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder höhere Gewalt vorliegt.
9. Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung übergibt Michael Baumberger das Werk (Film, Video, Bildmaterial o. ä.) als Download oder Datenträger. Der Auftraggeber hat 10 Kalendertage Zeit, die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Produktion als abgenommen.
9.1 Nach Fertigstellung übergibt Michael Baumberger das Werk (Film, Video, Bildmaterial o. ä.) als Download oder Datenträger. Der Auftraggeber hat 10 Kalendertage Zeit, die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Produktion als abgenommen.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk den abgesprochenen Anforderungen entspricht. Auch Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers entstanden sind, verpflichten zur Abnahme. Subjektive Geschmacksfragen sind kein Reklamationsgrund.
9.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Lieferung schriftlich erfolgen. Spätere Einwände werden nicht berücksichtigt.
10. Verschwiegenheit
Michael Baumberger und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Die Einhaltung durch Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen ist sicherzustellen.
Michael Baumberger und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Die Einhaltung durch Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen ist sicherzustellen.
11. Rechte / Nutzungsrechte
11.1 Michael Baumberger versichert, über alle zur Vertragserfüllung erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den produzierten Werken zu verfügen.
11.1 Michael Baumberger versichert, über alle zur Vertragserfüllung erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den produzierten Werken zu verfügen.
11.2 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung die vereinbarten, nicht-exklusiven oder exklusiven Nutzungsrechte im festgelegten Umfang (zeitlich, räumlich, medial). Eine darüberhinausgehende Nutzung (z. B. Plattformwechsel, internationale Auswertung, Printnutzung etc.) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.3 Die Rechteübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Leistungen. Bis dahin ist jegliche Nutzung nur widerruflich gestattet. Michael Baumberger behält sich vor, die Nutzung im Falle von Zahlungsverzug zu untersagen.
11.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte ohne schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.
11.5 Michael Baumberger behält das Recht, das produzierte Werk für eigene Zwecke (z. B. Eigenwerbung auf Website, Social Media, Messen, Kundenpräsentationen) unentgeltlich zu nutzen. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung.
11.6 Rohmaterialien, Zwischenschritte, Konzepte und Treatments bleiben grundsätzlich Eigentum von Michael Baumberger. Diese werden ohne separate Lizenz nicht herausgegeben.
11.7 Die Archivierung von Rohmaterial erfolgt für 3 Jahre kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist wird eine kostenpflichtige Verlängerung angeboten.
11.8 Bearbeitungen des Films oder Fotomaterials dürfen nur durch Michael Baumberger oder mit seiner schriftlichen Zustimmung erfolgen, sofern nicht wirtschaftliche oder technische Gründe entgegenstehen.
11.9 Die Nutzung auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube, TikTok) ist im Rahmen der vereinbarten Nutzung ausdrücklich erlaubt. Eine Adaption für andere Plattformen erfordert ggf. zusätzliche Nutzungsrechte.
12. Künstlersozialabgabe (KSK)
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die von Michael Baumberger erbrachten kreativen Leistungen unter die Abgabepflicht gemäß § 24 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) fallen können. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Abfuhr der Künstlersozialabgabe obliegt dem Auftraggeber. Ein Abzug von der Rechnung ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die von Michael Baumberger erbrachten kreativen Leistungen unter die Abgabepflicht gemäß § 24 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) fallen können. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Abfuhr der Künstlersozialabgabe obliegt dem Auftraggeber. Ein Abzug von der Rechnung ist nicht zulässig.
13. Datenschutz
Michael Baumberger verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie zur Kommunikation im Rahmen des Projekts. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach gesetzlicher Frist gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf Wunsch separat erhältlich.
Michael Baumberger verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie zur Kommunikation im Rahmen des Projekts. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach gesetzlicher Frist gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf Wunsch separat erhältlich.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.